Mehrum/Nord – Vechelde (Teilprojekt 1) und Salzgitter – Helmstedt/Ost (Teilprojekt 3)
Früher Dialog verbessert die Planung –
die Antragskonferenzen der letzten Monate
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Warum wird in Teilprojekt 3 eine Bundesfachplanung durchgeführt?
Die Genehmigung von bundesländerübergreifenden Leitungsvorhaben erfolgt zweistufig im Rahmen einer Bundesfachplanung und eines Planfeststellungsverfahrens.
In der Bundesfachplanung wird ein großflächiger Raum für die Leitungsführung zwischen Start- und Endpunkt untersucht und schrittweise auf einen 1.000 Meter breiten Korridor eingegrenzt.
Im Planfeststellungsverfahren wird dieser Korridor weiter eingegrenzt, bis TenneT im letzten Genehmigungsschritt einen grundstücksgenauen Leitungsverlauf zur Genehmigung einreicht.
Verfahrensrechtlich handelt es sich bei Teilprojekt 3 um ein bundesländerübergreifendes Vorhaben. Mit dem zugehörigen Teilprojekt 4 wird es ab der Landesgrenze von Niedersachsen in Sachsen-Anhalt weitergeführt. Ab der Landesgrenze ist 50Hertz der zuständige Übertragungsnetzbetreiber.
Antragskonferenz für Salzgitter – Helmstedt/Ost
Am 15. Februar 2023 fand die Antragskonferenz im Rahmen der Bundesfachplanung statt. Knapp 90 Personen kamen nach Wolfenbüttel, um sich zu informieren und zu diskutieren. Im Vorfeld der Veranstaltung hatten die meisten Teilnehmenden ihre Hinweise zum Untersuchungsraum- und umfang der Leitung bereits schriftlich an die Genehmigungsbehörde, die Bundesnetzagentur (BNetzA), gesandt. Vor Ort bestärkten einige ihre Einwendungen oder brachten neue Fragen und Hinweise ein.
Ein zentrales Thema war die Mehrfachbelastung der Region durch verschiedenste Infrastrukturvorhaben. Im Untersuchungsraum des Leitungsprojekt werden Windkraftanlagen betrieben und geplant, es gibt parallele Linienvorhaben (wie z.B. Gasleitungen und Bahnstrecken) und Anlagen wie die Asse II, die es bei der Planung zu beachten gilt. Mit den Betreibern der verschiedenen Infrastrukturvorhaben gibt es an planungsrelevanten Stellen bereits einen produktiven Austausch. Wirklich in die Tiefe wird es jedoch erst gehen, wenn im Planfeststellungsverfahren (vrstl. ab 2025) feststeht, wo genau die Leitung verlaufen könnte. Erst dann wird metergenau geprüft, ob sich Vorhaben und Raumwiderstände gegenseitig betreffen.
Auch der Schutz von Zugvögeln prägte die Diskussion der Veranstaltung. TenneT wurde auf Monitorings zu Zugrouten und Großvögel-Vorkommen hingewiesen. Für das Planungsteam sind solche Hinweise viel wert. Unsere Umweltplanerinnen und -planer prüfen sie, um Maßnahmen zum Artenschutz ableiten zu können. Wo möglich und sinnvoll, passt TenneT beispielsweise Masthöhen an oder plant Vogelschutzmarkierungen an den Leiterseilen mit ein.
Wie geht es im Verfahren weiter? Die BNetzA wertet aktuell die schriftlichen und vor Ort eingebrachten Hinweise und Diskussionspunkte aus, um einen verbindlichen Untersuchungsrahmen festzulegen. Dieser bildet die Grundlage für die weiteren Verfahrensschritte.
Was ist eine Antragskonferenz? Wann findet sie im Genehmigungsverfahren statt? Und was passiert mit den Ergebnissen?
Einen guten Überblick über diese Fragen schafft der Flyer der Bundesnetzagentur:
Antragskonferenz für Mehrum/Nord – Vechelde
In Peine kamen am 19. April 2023, noch vor Beginn des Genehmigungsverfahrens, insgesamt 60 Personen für die erste Antragskonferenz der 380-kV-Leitung Mehrum/Nord – Vechelde zusammen. Veranstalterin war die zuständige Genehmigungsbehörde, der Regionalverband Großraum Braunschweig.
Ziel war auch bei dieser Veranstaltung, die Planungen des wichtigen Netzausbauprojektes mit lokalem Wissen anzureichern und sie so zu verbessern. Vertreterinnen und Vertreter öffentlicher Träger sowie privat Interessierte hatten ihre Einwendungen und Stellungnahmen bereits im Vorhinein der Konferenz an den Regionalverband Großraum Braunschweig geschickt. Zusätzlich wurden weitere Hinweise und Bedenken vor Ort eingebracht, die die Behörde nun prüft.
Wie bereits in Wolfenbüttel, war das maßgebliche Thema auch in Peine die starke Belastung des Raums durch neue und bereits bestehende Infrastrukturmaßnahmen. Um Natur, Landwirtschaft und Forst vor weiteren Eingriffen zu schützen, kam die Frage nach Bündelungsoptionen der Leitung mehrfach auf. Das Team von TenneT und die Behörde nahmen alle Redebeiträge auf, um sie prüfen zu können. Zudem ordnete TenneT einige Vorschläge zu Bündelungen und Korridoralternativen noch vor Ort ein.
Wie geht es im Verfahren weiter? Der Regionalverband Großraum Braunschweig prüft die Anforderungen, die TenneT für den nächsten Verfahrensschritt erfüllen muss. Diese werden durch die Hinweise angereichert, die schriftlich an die Genehmigungsbehörde gegeben oder auf der Antragskonferenz vorgetragen wurden. Anschließend bereitet das TenneT-Projektteam die weiteren Planungsunterlagen für das Vorhaben vor.